Versorgungssituation
Praxiserfahrungen und Studien (z.B. die Expertise Fachberatungsstellen von Kavemann u.a. 2016) zeigen eine steigende Nachfrage nach spezialisierter Fachberatung für Betroffene sexualisierter Gewalt, Angehörige und Fachpersonen. Auch der Bedarf an Prävention, Unterstützung bei der Entwicklung von Schutzkonzepten in Institutionen, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation wächst. Bisher hat dies jedoch noch nicht zu einer Verbesserung der Versorgungslage in der Breite geführt.
Eine besonders deutliche Unterversorgung besteht in vielen ländlichen Regionen. Dichte und Vielfalt an spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt sind geringer. Insbesondere für bestimmte Zielgruppen (Jungen*/Männer*, Menschen mit Behinderungen oder mit geringen Deutschkenntnissen) fehlen Angebote bzw. reichen nicht aus. Hinzu kommen Zugangshürden durch weite Wege, mangelnden öffentlichen Nahverkehr, geringe Anonymität oder begrenzte Zuständigkeiten.
Spezifika, Stärken und Herausforderungen ländlicher Regionen
Ländliche Regionen können sehr verschieden sein, z.B. durch landschaftliche Prägungen, Versorgung mit Infrastruktur, ökonomische Situation und Kulturen des Zusammenlebens.
Das Spektrum reicht dabei von wachsenden und wohlhabenden „Speckgürteln“ rund um Großstädte bis zu ökonomisch prekären Räumen, die durch Abwanderung und geringe ökonomische Perspektiven geprägt sind.
Entsprechende Unterschiede gibt es auch in den Kulturen des Zusammenlebens. Während es viele traditionell gewachsene Dörfer mit funktionierenden und starken sozialen Unterstützungsstrukturen gibt, werden andere eher als „Schlafdörfer“ genutzt oder Gemeinschaften werden als destruktiv oder kontrollierend wahrgenommen.
Entsprechend vielfältig sind die Zugänge, die benötigt werden, um spezialisierte Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt zu verankern und Betroffene zu unterstützen.
Große Fläche, weite Wege
Ländliche Beratungsstellen können Vorteile haben, z.B. mehr Platz und bezahlbare Mieten. Natur, Rückzugsräume und der Umgang mit Tieren können für Betroffene von sexualisierter Gewalt wichtige Ressourcen bieten. Verbundenheit der Menschen mit ihrer Region und vertrauensvolle Zusammenarbeit durch ein gelebtes Miteinander können die Netzwerkarbeit erleichtern. Neue Ideen sind evtl. schneller und einfacher umsetzbar, wenn die regionalen Schlüsselpersonen dafür gewonnen werden können.
Viel Platz und weniger Menschen bedeuten aber meist auch einen viel größeren Einzugsbereich und eine geringere Dichte an sozialen Einrichtungen und Angeboten. Das heißt: weite Wege für Klient*innen und/oder Fachberater*innen. Das öffentliche Nahverkehrsnetz ist in vielen Regionen nur mangelhaft ausgebaut und sehr teuer. Für viele Betroffene von sexualisierter Gewalt bedeutet dies, dass Beratungsangebote kaum oder real gar nicht zu erreichen sind.
Wenn es wohnortnahe Angebote gibt, ist ihre Nutzung manchmal erschwert durch mangelnde Anonymität. Wo jeder* jeden* kennt, kann der Weg in die Beratungsstelle zu ungeschützt sein.
Finanzierungssituation
Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt benötigen eine sicherere und bedarfsdeckende Finanzierung. Die Finanzierung erfolgt jedoch in der Regel über freiwillige Leistungen aus kommunalen Mitteln und/oder Landesmitteln. Die oft jährlich nötigen Anträge, Verwendungsnachweise und Statistiken, sowie die Akquirierung zusätzlich notwendiger Spenden, Bußgelder und Projektmittel kosten viel Arbeitszeit. Im ländlichen Raum können sich diese Probleme und Ungleichheiten potenzieren: Finanzschwache Kommunen in peripheren Lagen können weniger freiwillige Leistungen zur Verfügung stellen, die Weitervermittlung ist schwieriger (vor allem fehlen Psychotherapieplätze), die Unterstützung ist u. U. aufwändiger (wenn ein Fall sexuellen Missbrauchs aufgedeckt wird, wird evtl. die ganze Dorfgemeinschaft davon berührt, z.B. Schule/Kita, Freiwillige Feuerwehr, Kirchengemeinde…).
Hinzu kommen bürokratische Hürden: Viele Kommunen finanzieren ausschließlich die Beratung von Klient*innen aus dem eigenen Landkreis bzw. der eigenen Stadt. Was aus einer Logik der politischen Zuständigkeit sinnvoll erscheint, kann für Hilfesuchende sehr belastend sein. Einige Beratungsstellen sind gezwungen, Ratsuchende abzuweisen, weil ihr Wohnort im falschen Landkreis liegt.
„Auf das Thema sexueller Kindesmissbrauch spezialisierte Fachberatungsstellen fungieren als Schaltstellen zwischen Betroffenen, ihren Angehörigen, der sozialen Umwelt und den Behörden. Sie müssen flächendeckend vorhanden und zugänglich sein. […] Das Angebot […] muss dringend erweitert sowie ausreichend ausgestattet und finanziert werden.“ (Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs. Bilanzbericht 2019 Band 1, S. 200/148, https://www.aufarbeitungskommission.de/meldung-03-04-2019-kommission-veroeffentlicht-bilanzbericht/)