Pressemitteilung UBSKM: Aktuelles Rechtsgutachten zeigt: Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch ist rechtskonform möglich

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM), Kerstin Claus, hat ein Rechtsgutachten zur langfristigen Weiterführung des Fonds Sexueller Missbrauch beauftragt. Ziel war es, eine juristische Expertise zu erstellen, wie der Fonds haushaltskonform verstetigt und gesetzlich verankert werden kann. Erstellt wurde das Gutachten vom Verfassungs- und Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis und der Rechtsanwältin Dr. Franziska Drohsel.
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