Das Modellprojekt wurde gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Das Projekt wurde in der zweiten Auflage des Nationalen Aktionsplans der Bundesregierung zur UN-Behindertenrechtskonvention als Maßnahme zur Umsetzung von Art. 7 und 16 der UN-Behindertenrechtskonvention genannt (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2016, S. 84).
Weiterhin wird es unter dem Titel „BeSt – Advising & Strengthening“ im Bericht der European Union Agency for Fundamental Rights als ausgewähltes Beispiel genannt (FRA 2015).