5.9.2024

Stellungnahme der DGfPI zum „Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften“

Die DGfPI begrüßt insbesondere die Verbesserungen, die durch die Einführung eines Wahlgerichtsstandes für Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen ermöglicht werden und insbesondere in Fällen von Partnerschaftsgewalt zum Tragen kommen und zum Schutz der von Gewalt betroffenen Personen dringend erforderlich sind. Auch die Sträkung des Schutzauftrags für das Jugendamt im Rahmen von Gewaltschutzverfahren und die Möglichkeit des Familiengerichts bei Partnerschaftsgewalt Ermittlungen zum Schutzbedarf von Kindern vorzunehmen werden begrüßt.

Ergänzend zu den im Entwurf enthaltenen Änderungen regen wir an, bereits in dem aktuellen Stadium des Verfahrens, Rahmenbedingungen der Evaluation festzulegen. Für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilferechts ist von zentraler Bedeutung, ob die angestrebte Flexibilität des Familiengerichts in der Praxis erreicht werden kann und wie erfolgreich die anderen Ziele des Gesetzes umgesetzt werden können bzw. wo ggf. Hinderungsgründe liegen.

Hier finden Sie die ganze Stellungnahme.