20.09.2024

Stellungnahme der DGfPI zum Gesetzentwurf der Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte oder zum unabhängigen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte

Im Gesetzentwurf werden zudem wichtige Eckpfeiler für eine kinderrechtsbasierte Strategie zum Schutz von Kindern und Jugendlichen auf der Präventions- sowie Interventionsebene genannt, die wir begrüßen und an dieser Stelle herausstellen sowie nachfolgend ergänzen möchten. Hierzu gehören:

  1. Die Notwendigkeit, die Beteiligungsrechte junger Menschen zu stärken: a) im Sinne der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung – den Willen des Kindes bei dessen individuellen Angelegenheiten entsprechend des Alters und der Reife zu berücksichtigen und b) durch die konsequente Anwendung einer kinderrechts-basierten Betrachtungsweise innerhalb des Landeskinderschutzgesetzes NRW.
  2. Die Themen Kinderschutz und Kinderrechte flächendeckend zu etablieren, um das Wissen zum Kinderschutz zu stärken und die Handlungssicherheit aller Beteiligten zu erhöhen.
  3. Das Thema Kinderschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe voranzubringen, in Form einer gesamtgesellschaftlichen Sensibilisierung und Wissensverbreitung zu Kinderrechten sowie Schutzbedürftigkeiten und die daraus resultierenden Verantwortungen zu verdeutlichen.
  4. Die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen, ihrer Bezugspersonen, die am Kinderschutz beteiligten Fachkräfte, sowie Akteur*innen und Akteure des interdisziplinären Kinderschutzes.

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