Wir begrüßen ausdrücklich die in diesem Gesetzentwurf deutliche Initiative, dass Ärztinnen und Ärzte sich für den Schutz von Kindern vor Misshandlung, sexualisierter Gewalt und Vernachlässigung vernetzen und qualifizieren. Der interkollegiale Austausch stellt eine wesentliche Ressource zur Einschätzung von Verdachtsmomenten dar. Insgesamt wünscht sich die DGfPI auch für dieses Gesetzesvorhaben, dass die Ausgestaltung der Schnittstelle zur Jugendhilfe benannt wird. Interdisziplinäre Zusammenarbeit erfordert – aus unserer Erfahrung – kontinuierlichen Aufbau von Vernetzungsstrukturen, kontinuierlichen fachlichen Austausch und kontinuierliche Reflexion und ermöglicht die Entwicklung einer Fachlichkeit, die für alle fallbezogen Beteiligten die Orientierung am Kindeswohl beständig überprüft.
Die vollständige Stellungnahme vom 26.11.2021 finden Sie hier.