Die DGfPI begrüßt ausdrücklich das geplante Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Des Weiteren begrüßen wir die im Gesetzentwurf dargelegte Zielgestaltung: Dies sind die Stärkung der Strukturen zum Schutz vor sexueller Gewalt und der Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen durch die gesetzliche Verankerung einer/eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, die mit einer forschungsbasierten Berichtspflicht einhergeht, und die weitere Stärkung von Prävention und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz.
Die vollständige Stellungnahme vom 22.04.2024 finden Sie hier.