Der Gesetzentwurf markiert aus Sicht der DGfPI einen deutlichen Fortschritt: Er zielt darauf ab, Jugendämter besser zu befähigen, ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung gerecht zu werden, Kinderschutzverfahren (Teil 3) werden dezidierter und verbindlicher beschrieben, durch ein vorgeschriebenes Qualitätsentwicklungsverfahren die Arbeit der Jugendämter anhand fachlicher Standards überprüft und nötigenfalls stetig optimiert. Die verbindliche Schaffung der Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit im Kinderschutz (Teil 4) stärkt ebenfalls die Qualitätsentwicklung. In dieser Hinsicht begrüßen wir den Gesetzentwurf ausdrücklich.
Die vollständige Stellungnahme vom 03.03.2022 finden Sie hier.