Die Arbeit der Kommission zeigt, dass die gesellschaftliche Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs kein abgeschlossenes Projekt ist. Für unabhängige Aufarbeitung auf Bundesebene braucht es staatliche Verantwortung und damit eine gesetzliche Grundlage, die eine dauerhafte Einrichtung der Kommission und eine Stärkung der Rechte Betroffener gewährleistet.
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Fact Sheet Tätigkeitsbericht